Die Stadtwerke Saarbrücken haben sich gemeldet. Eine Wärmepumpe bedarf nun doch keiner Genehmigung, sondern es muss lediglich eine Anzeige erfolgen. Dies wurde unverzüglich erledigt und das Schreiben sowie das Datenblatt unserer Wärmepumpe an unseren Versorger gemailt. Alles Bestens, nur muss der Elektriker bei der Verkabelung eine Vorrüstung für ein elektronisches Abschaltgerät - das vielleicht irgendwann mal Pflicht wird - vorsehen.
Am Abend lag dann mal wieder Post von der BG Bau im Briefkasten. Ein Fragebogen wer was am Bau bis 30. September erledigt hat. Da wir schlüsselfertig Bauen und nur ein paar Kleinigkeiten wie Streichen, Tapezieren etc. durch die Bauherren erledigt werden, sind wir der BG gegenüber nicht zahlungspflichtig.
Hallo zusammen,
AntwortenLöschenMutig, mutig! - mehr will ich nicht sagen. In eurem Blog schreibt ihr, dass ihr Verspachtelarbeiten der Decken bereits durchgeführt habt - also mehr als nur streichen und tapezieren. Habt ihr wirklich an alles gedacht??? - keine weiteren Eigenleistungen mehr am Bau vorgesehen??. So wie ich sehe, betretet ihr fast jeden Tag den Bau um Bilder zu machen - wenn da etwas passiert (stürzen, schneiden etc.), steht ihr am Ende blöd da. Die BG steht dann nicht bereit - und wie sich dann die Krankenkasse verhält???.
Überlegt Euch das alles einmal - wir haben auch einiges am Bau selbst gemacht - am Ende bekam die BG insgesamt 100,00 € von uns. So viel sollte Euch eure Gesundheit doch auch wert sein ;-).
LG von einer Aufsichtsperson einer BG
Klaro, Eigenleistung von Bauherr und Baufrau. Dies wird laut BG Bau nicht erfasst, und zahlt auch nichts im Schadenfalle. Dafür ist die private Unfallversicherung zuständig. Oder sehen wir da etwas falsch ???? Den Rest erstellt unser Generalunternehmer bzw. offizielle Firmen.
LöschenHierzu auch ein Auszug aus dem Merblatt der BG Bau :
LöschenDer Bauherr und sein Ehegatte/Lebenspartner
Der Bauherr selbst sowie sein Ehegatte oder eingetragener
Lebenspartner sind vom gesetzlichen Versicherungsschutz
ausgenommen. Der Bauherr bzw. sein Ehegatte oder
eingetragener Lebenspartner können Versicherungsschutz nur
auf Antrag erlangen. Hierzu ist ein schriftlicher formloser Antrag
notwendig.
Der Jahresbeitrag 2013 beträgt 4.265.58 EUR.
Nähere Informationen zum Thema Beitrag finden Sie auf unserer
Internetseite unter Webcode 1307268.
Übrigens sei noch angemerkt, dass anonyme Kommentare auch nicht gerade mutig sind ;-)
LöschenWir haben auch bei unserem Bau einiges selber gemacht und Zahlunge an die BG haben wir dabei nicht geleistet.
AntwortenLöschenSo sieht es aus Bauherr und -frau müssen nichts zahlen.
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